Rentenversicherung 2025: Was sich für Verbraucher ändert

Zum Jahresbeginn treten wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Von stabilen Beitragssätzen bis hin zu neuen Verdienstgrenzen – ein Überblick, was Sie wissen sollten.

Beitragssatz bleibt stabil
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt 2025 bei 18,6 Prozent. Damit bleibt die Belastung trotz steigender Kosten unverändert.

Neue Verdienstgrenzen für Hinzuverdiener
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann 2025 mehr hinzuverdienen. Die Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro pro Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es 39.322 Euro. Das schafft mehr Flexibilität für Betroffene, die ihre Einnahmen aufstocken möchten.

Anpassung des Renteneintrittsalters
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen, können weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen. Jüngere Jahrgänge müssen jedoch mit höheren Abschlägen rechnen – für den Jahrgang 1962 liegt der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt bei 13,2 Prozent.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2025 gilt erstmals eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für ganz Deutschland. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Dies erleichtert die Berechnung von Beiträgen und sorgt für mehr Gleichheit.

Freiwillige Beiträge und Steueranteil steigen
Für Selbstständige oder freiwillig Versicherte steigt der Mindestbeitrag auf 103,42 Euro monatlich, der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro. Wer 2025 in Rente geht, muss zudem mit einer höheren Steuerlast rechnen: 83,5 Prozent der Rente werden steuerpflichtig. Bestandsrentner sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Erhöhung der Minijob-Grenze
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und liegt ab Januar bei 556 Euro monatlich. Sie orientiert sich dynamisch am gestiegenen Mindestlohn, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.